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Wegfall von Betriebsrenten - Altersdiskriminierung?

Es liegt keine Altersdiskriminierung in der gesetzlichen Regelung der betrieblichen Altersvorsorge, nach der ein Verlust der Betriebsrenten-Anwartschaft bei Ausscheiden aus dem Betrieb vor Vollendung des 35. (jetzt 30.) Lebensjahres vorgesehen ist. Für diese Ungleichbehandlung besteht eine sachliche Rechtfertigung, da eine unzulässige Altersbeschränkung Arbeitgeber generell abschrecken könnte, überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge einzuführen. Darüber hinaus steht von dieser Regelung betroffenen jüngeren Arbeitnehmern noch ein vergleichsweise langer Zeitraum zur Verfügung, um den Verlust der Anwartschaft durch anderweitige Altersvorsorge auszugleichen.
LAG Köln, 18.1.2008 - Az: 11 Sa 1077/07
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