Wegfall
von Betriebsrenten - Altersdiskriminierung?
Es liegt keine Altersdiskriminierung
in der gesetzlichen Regelung der betrieblichen Altersvorsorge, nach der
ein Verlust der Betriebsrenten-Anwartschaft bei Ausscheiden aus dem Betrieb
vor Vollendung des 35. (jetzt 30.) Lebensjahres vorgesehen ist. Für
diese Ungleichbehandlung besteht eine sachliche Rechtfertigung, da eine
unzulässige Altersbeschränkung Arbeitgeber generell abschrecken
könnte, überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge einzuführen.
Darüber hinaus steht von dieser Regelung betroffenen jüngeren
Arbeitnehmern noch ein vergleichsweise langer Zeitraum zur Verfügung,
um den Verlust der Anwartschaft durch anderweitige Altersvorsorge auszugleichen.