| Betriebliche Altersversorgung - Stromdeputat, Rentnerweihnachtsgeld, Beihilfe im Krankheitsfall |
| Der Senat hatte sich in
diesem Verfahren unter anderem mit dem Begriff der betrieblichen Altersversorgung
zu befassen. Dieser Begriff ist auch für die Maßstäbe entscheidend,
nach denen eine Verschlechterung oder Aufhebung der bisherigen Regelungen
zu überprüfen ist. Die betriebliche Altersversorgung deckt bestimmte
biometrische Risiken (Alter - sog. Langlebigkeitsrisiko, Tod, Invalidität).
Sie umfasst nicht andere Lebensrisiken wie etwa Krankheitsrisiken. Dagegen
spielt es für den Begriff der betrieblichen Altersversorgung keine
Rolle, ob Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Ebenso wenig kommt
es darauf an, ob einmalige oder laufende Leistungen gewährt werden
und in welchen Zeitabständen dies geschieht. Zur betrieblichen Altersversorgung
zählen demnach die den Rentnern gewährten Stromdeputate und Weihnachtsgelder,
jedoch nicht die Übernahme eines Teils anderweitig nicht gedeckter
Krankheitskosten (Beihilfen im Krankheitsfall).
BAG, 12.12.2006 – Az: 3
AZR 475/05
Quelle: PM des BAG |