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Pensionszusage nicht wegen Insolvenz widerrufbarAuf Rechtsanwälte
und Steuerberater, denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein fremdes
Unternehmen von diesem Leistungen der Altersversorgung zugesagt worden
sind, finden die §§ 1 bis 16 BetrAVG entsprechende Anwendung.
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