| Pensionszusage nicht wegen Insolvenz widerrufbar |
| Auf Rechtsanwälte
und Steuerberater, denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein fremdes
Unternehmen von diesem Leistungen der Altersversorgung zugesagt worden
sind, finden die §§ 1 bis 16 BetrAVG entsprechende Anwendung.
BGH, 13.7.2006 - Az: IX ZR 90/05 |