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Pensionszusage nicht wegen Insolvenz widerrufbar
Auf Rechtsanwälte und Steuerberater, denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen von diesem Leistungen der Altersversorgung zugesagt worden sind, finden die §§ 1 bis 16 BetrAVG entsprechende Anwendung.

BGH, 13.7.2006 - Az: IX ZR 90/05