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Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang
Geht ein Arbeitsverhältnis im Wege eines Betriebsüberganges auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser in die Anpassungsverpflichtung nach § 16 BetrAVG ein.
BAG, 21.2.2006 - Az: 3 AZR 216/05