| OP verweigert – trotzdem Berufsunfähigkeitsrente? |
| Verweigert ein Betroffener
eine OP, die möglicherweise die Ursache der Berufsunfähigkeit
beseitigt, so sind grundsätzlich auch in diesem Fall Leistungen von
der Versicherung zu erbringen, wenn es sich um eine größere
Operation handelt, die mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden ist.
OLG Saarbrücken – Az: 5 U 168/00-11 |