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OP verweigert – trotzdem Berufsunfähigkeitsrente?
Verweigert ein Betroffener eine OP, die möglicherweise die Ursache der Berufsunfähigkeit beseitigt, so sind grundsätzlich auch in diesem Fall Leistungen von der Versicherung zu erbringen, wenn es sich um eine größere Operation handelt, die mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden ist.

OLG Saarbrücken – Az: 5 U 168/00-11