| Betriebsrente erhöht sich nicht automatisch! |
| Es besteht kein automatischer
Anspruch auf regelmäßige Erhöhung der Betriebsrente. Zwar
besteht grundsätzlich nach 3 Jahren ein Anspruch auf Überprüfung
der Betriebsrentenhöhe; das wirtschaftliche Interesse der Firma muß
jedoch berücksichtigt werden. Ein Verzicht auf eine Erhöhung
ist vertretbar, wenn längere Zeit Verluste angehäuft wurden und
zudem auch Personal entlassen werden mußte.
ArbG Frankfurt - Az: 6 Ca 9129/03 |