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Betriebsrente erhöht sich nicht automatisch!
Es besteht kein automatischer Anspruch auf regelmäßige Erhöhung der Betriebsrente. Zwar besteht grundsätzlich nach 3 Jahren ein Anspruch auf Überprüfung der Betriebsrentenhöhe; das wirtschaftliche Interesse der Firma muß jedoch berücksichtigt werden. Ein Verzicht auf eine Erhöhung ist vertretbar, wenn längere Zeit Verluste angehäuft wurden und zudem auch Personal entlassen werden mußte.

ArbG Frankfurt - Az: 6 Ca 9129/03