| Als Arbeitsloser mit 60 Rente? |
| Ein Anspruch auf Altersrente
wegen Arbeitslosigkeit ab dem 60. Lebensjahr besteht für Arbeitslose,
die vor dem 1.1.1952 geboren wurden, nur dann, wenn sich der Arbeitslose
regelmäßig arbeitslos gemeldet hat.
Im vorliegenden Falle hatte sich ein 57 Jahre alter Arbeitsloser bis zum 60. Lebensjahr nicht mehr arbeitslos gemeldet, nachdem er den Arbeitslosengeldanspruch ausgeschöpft hatte. Hierdurch jedoch ist nach Ansicht der Landesversicherungsanstalt eine nicht unbeachtliche Beitragslücke entstanden. Die Einwände des Arbeitslosen wurden zurückgewiesen, da im vom Arbeitsamt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt worden war, das ihn über die Pflicht, sich weiterhin arbeitslos melden zu müssen informierte. SG Dortmund - Az: S 34 RJ 176/02 |