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Mobbingvorwürfe müssen auch bewiesen werden!

Macht ein Arbeitnehmer Mobbinvorwürfe, bei denen einzelnen Verhaltensweisen in einer Gesamtschau zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führen, so ist der Arbeitnehmer für diese Vorkommnisse darlegungs- und beweisbelastet. So handelt es sich bei einer im Rahmen einer Organisationsmaßnahme vorgenommene Arbeitszuweisung, die der Regelung des Arbeitsablaufs dient, nur selten eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn eine schikanöse Tendenz nicht zu erkennen ist.
LAG Rheinland-Pfalz, 14.8.2009 - Az: 9 Sa 199/09
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