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Verbale sexuelle Belästigung - außerordentliche Kündigung?

Eine verbale sexuelle Belästigung rechtfertigt nicht grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses. Zwar stellt die nachfolgende Äußerung gegenüber einer Assistentin an sich einen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar, jedoch hat eine als Scherz beabsichtigte, verbale Entgleisung nicht denselben Unwertgehalt wie eine ernst gemeinte Beleidigung. Im zu entscheidenden Fall ging es um die Äußerung, die Assistentin bekomme alles vom Geschäftsführer, dessen Vorname Heinz-Dieter lautet, insbesondere die gewünschte Gehaltserhöhung und den gewünschten Urlaub, wenn sie "dem kleinen Dieter was Gutes tue, weil sich dann der große Heinz freue".
ArbG Düsseldorf, 2.9.2008 - Az: 7 Ca 1837/08
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