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Weiterbeschäftigung auch nach sexueller Belästigung nicht immer unzumutbar!

Wurden Arbeitskolleginnen sexuell belästigt, so rechtfertigt dies nicht zwangsläufig die fristlose Kündigung des Betroffenen. Bei einem langjährigen und einwandfreien Beschäftigungsverhältnis und lediglich verbalen Handlungen kann nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten im Einzelfall eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ausreichend sein. Hier kommt es entscheidend auf Umfang und Intensität der Belästigung an.
LAG Schleswig-Holstein, 4.3.2009 - Az: 3 Sa 410/08
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