Weiterbeschäftigung
auch nach sexueller Belästigung nicht immer unzumutbar!
Wurden Arbeitskolleginnen
sexuell belästigt, so rechtfertigt dies nicht zwangsläufig die
fristlose Kündigung des Betroffenen. Bei einem langjährigen und
einwandfreien Beschäftigungsverhältnis und lediglich verbalen
Handlungen kann nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten
im Einzelfall eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
ausreichend sein. Hier kommt es entscheidend auf Umfang und Intensität
der Belästigung an.
LAG Schleswig-Holstein,
4.3.2009 - Az: 3 Sa 410/08