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Schmerzensgeldanspruch bei Mobbing - Darlegung erforderlich!Ein Schmerzensgeldanspruch
wegen Mobbings erfordert eine substantiierte und schlüssige Darlegung
seitens des Betroffenen. Sofern der Betroffene behauptet, er sei von Kollegen
gedemütigt, beleidigt und diffamiert worden, es seien Unwahrheiten
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