Kritisiert ein Vorgesetzter
einen Mitarbeiter unberechtigterweise, so ist dies nicht ohne Weiteres
eine Mobbinghandlung, wenn dies nicht Teile eines systematischen Vorgehens
war, dass zum Ziel hatte, den Mitarbeiter gezielt zu diffamieren. Vorliegend
war nicht erkennbar, dass eine systematische Kritisierung erfolgte. Nur
weil einzelne Äußerungen als als beleidigend oder diffamierend
empfunden werden, stellen diese alleine noch keine Mobbinghandlung dar.