| Nicht grundsätzlich Schmerzensgeld bei Mobbing! |
| Es besteht auch bei erheblichen
psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz (Mobbing) kein grundsätzlicher
Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Der
Anspruch ist insbesondere deshalb problematisch, weil oftmals nicht einwandfrei
klärbar ist, ob das Mobbing tatsächlich alleinige Ursache für
die gesundheitlichen Folgen war. Dies gilt insbesondere in Fällen
wie dem vorliegenden, wo bereits vor den Auseinandersetzungen Hinweise
auf eine psychische Krankheit vorlagen.
ArbG Frankfurt/Main, 21.5.2008 - Az: 15 Ca 787/08 |