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Unhöflicher Vorgesetzter - Mobbing?

Unhöfliche und grobe Umgangsformen von Vorgesetzten sind noch kein Mobbing. Sie rechtfertigten daher auch keinen Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitnehmer krank wird und kündigt. Die Richter des Arbeitsgericht Frankfurt wiesen damit die Klage einer Ernährungsberaterin gegen eine Klinik zurück.
ArbG Frankfurt - Az: 7 Ca 5101/06
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