| Unhöflicher Vorgesetzter - Mobbing? |
| Unhöfliche und grobe
Umgangsformen von Vorgesetzten sind noch kein Mobbing. Sie rechtfertigten
daher auch keinen Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch, wenn der
Arbeitnehmer krank wird und kündigt. Die Richter des Arbeitsgericht
Frankfurt wiesen damit die Klage einer Ernährungsberaterin gegen eine
Klinik zurück.
ArbG Frankfurt - Az: 7 Ca 5101/06 |