Belästigt ein Vorgesetzter
Mitarbeiterinnen sexuell, so kann dieser fristlos gekündigt werden.
Dies betrifft nicht nur den sexuell bestimmten direkten Körperkontakt
am Arbeitsplatz, sondern auch Fälle, in denen die allgemein übliche
minimale körperliche Distanz nicht gewahrt wird und Mitarbeiterinnen
gezielt unnötig und wiederholt unerwünscht angefasst oder berührt
werden. Ebenfalls liegt eine sexuelle Belästigung vor, wenn einer
Untergebenen pornografische Bilder vorgelegt werden und der Mitarbeiterin
angeboten wird, solche auch von ihr anzufertigen.
LAG Schleswig-Holstein,
4.1.2007 - Az: 3 Sa 163/06