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Untergebene nicht belästigen!
Belästigt ein Vorgesetzter Mitarbeiterinnen sexuell, so kann dieser fristlos gekündigt werden. Dies betrifft nicht nur den sexuell bestimmten direkten Körperkontakt am Arbeitsplatz, sondern auch Fälle, in denen die allgemein übliche minimale körperliche Distanz nicht gewahrt wird und Mitarbeiterinnen gezielt unnötig und wiederholt unerwünscht angefasst oder berührt werden. Ebenfalls liegt eine sexuelle Belästigung vor, wenn einer Untergebenen pornografische Bilder vorgelegt werden und der Mitarbeiterin angeboten wird, solche auch von ihr anzufertigen.

LAG Schleswig-Holstein, 4.1.2007 - Az: 3 Sa 163/06