| Mobbing muß belegbar sein! |
| Eine pauschale Beschuldigung
ist nicht ausreichend, um Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbing geltend
machen zu können. Jeder einzelne Vorfall muß vor Gericht belegbar
sein. Dies bedeutet konkret, daß jeder einzelne Vorfall geschildert
werden muß, damit dieser beurteilt werden kann.
ArbG Frankfurt - Az: 6 Ca 537/05 |