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Mobbing muß belegbar sein!

Eine pauschale Beschuldigung ist nicht ausreichend, um Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbing geltend machen zu können. Jeder einzelne Vorfall muß vor Gericht belegbar sein. Dies bedeutet konkret, daß jeder einzelne Vorfall geschildert werden muß, damit dieser beurteilt werden kann.
ArbG Frankfurt - Az: 6 Ca 537/05
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