![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Verhalten nicht unter „Mobbing“ zusammenfassenGibt eine Arbeitnehmerin
an, durch fortgesetzte Herabsetzungen und Schikanen des Arbeitgebers seelisch
erkrankt zu sein, so sind im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozeß
die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darzulegen und zu beweisen,
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |