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Arbeitnehmer muß Mobbing beweisen!

Ein Arbeitnehmer ist in einem Schadensersatzprozeß wegen angeblichen Mobbings darlegungs- und beweispflichtig. Der Anspruch kann nicht allein mit der Schilderung einzelner Verhaltensweisen des Arbeitgebers und der Vorlage ärztlicher Atteste und Gutachten, die psychosomatische Krankheitsbefunde bestätigen und in denen die Ärzte auf Mobbing als Ursache schließen, begründet werden.
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