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Volle Sperrzeit, bei Mobbing-Verdachts-Kündigung des Arbeitnehmers?
Fühlt sich ein Arbeitnehmer gemobbt und kündigt daher, so kann die Sperrzeit verkürzt werden. In derartigen Fällen, ist der Kündigungsentschluß, der zwar kein wichtiger Kündigungsgrund ist, verständlich und entschuldbar.
Im zu entscheidenden Fall wurde die Sperrzeit von 12 auf 6 Wochen verkürzt. Der Arbeitnehmer fühlte sich gemobbt, dies wurde zwar vom Gericht als objektiv nicht berechtigt angesehen, jedoch wurden auch die besonderen persönlichen Belastungen gewürdigt. Daher sei eine Verkürzung der Sperrzeit für den Arbeitslosengeldbezug auch bei einer Eigenkündigung durchzuführen.

LSG Rheinland-Pfalz - Az: L 1 AL 57/01