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Einem Mobbing-Opfer kann in der Probezeit ohne weiteres gekündigt werden

Eine Kündigung in der Probezeit bleibt auch dann gültig, wenn sich der entlassene Arbeitnehmer als Mobbing-Opfer fühlt. Mobbing-Opfer genießen keinen besonderen Kündigungsschutz. Sie können gegen den Arbeitgeber allenfalls einen Schadensersatzanspruch haben.

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