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Einem Mobbing-Opfer kann in der Probezeit ohne weiteres gekündigt werdenEine Kündigung in
der Probezeit bleibt auch dann gültig, wenn sich der entlassene Arbeitnehmer
als Mobbing-Opfer fühlt. Mobbing-Opfer genießen keinen besonderen
Kündigungsschutz. Sie können gegen den Arbeitgeber allenfalls
einen Schadensersatzanspruch haben.
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