Außerordentliche Kündigung und die Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers

Arbeitsrecht

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung, die geeignet ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen, kann auch darin liegen, dass der Arbeitnehmer sich zu Unrecht auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB und/oder ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB beruft.


BAG, 22.10.2015 - Az: 2 AZR 569/14

ECLI:DE:BAG:2015:221015.U.2AZR569.14.0

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