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8 halbe Brötchen geklaut - Kündigung?

Arbeitsrecht

Im vorliegenden Fall hatte eine seit fast 23 Jahren beanstandungslos angestellte Krankenschwester 8 halbe belegte Brötchen aus dem Pausenraum entnommen, die für externe Mitarbeiter bestimmt waren, und in den eigenen Pausenraum gestellt. Die halben Brötchen wurden dann von den Kollegen und der Krankenschwester verzehrt. Der Grund für diese Aktion: der Krankenschwester sei eigenes Essen aus dem Kühlschrank gestohlen worden. Nach Anhörung der Arbeitnehmerin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist.

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Asadah Shojai, Marburg