Im vorliegenden Fall hatte eine seit fast 23 Jahren beanstandungslos angestellte Krankenschwester 8 halbe belegte Brötchen aus dem Pausenraum entnommen, die für externe Mitarbeiter bestimmt waren, und in den eigenen Pausenraum gestellt. Die halben Brötchen wurden dann von den Kollegen und der Krankenschwester verzehrt. Der Grund für diese Aktion: der Krankenschwester sei eigenes Essen aus dem Kühlschrank gestohlen worden. Nach Anhörung der
Arbeitnehmerin kündigte der
Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist.
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