Ordentliche Kündigungsmöglichkeit eines befristeten Arbeitsvertrages nach zwischenzeitlicher Änderungsvereinbarung

Arbeitsrecht

Ist in einem befristeten Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart, so gilt diese arbeitsvertragliche Regelung im Falle einer späteren Vertragsänderung zur Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit mit entsprechender Vergütungsänderung fort, ohne dass es einer nochmaligen Wiederholung bedarf.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2015 - Az: 3 Sa 237/14

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