Fristlose Kündigung wegen einmonatigem Fahrverbot?
Wird gegen einen Berufskraftfahrer ein einmonatiges
Fahrverbot verhängt, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
regelmäßig nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer diesen
Monat weitgehend durch Inanspruchnahme von Urlaub überbrücken
kann. In diesem Fall ist nämliche eine betriebliche Beeinträchtigung
durch das Fahrverbot vermeidbar. Eine Kündigung ist in einem solchen
Fall unverhältnismäßig.