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Fristlose Kündigung wegen einmonatigem Fahrverbot?

Wird gegen einen Berufskraftfahrer ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer diesen Monat weitgehend durch Inanspruchnahme von Urlaub überbrücken kann. In diesem Fall ist nämliche eine betriebliche Beeinträchtigung durch das Fahrverbot vermeidbar. Eine Kündigung ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig.
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