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Freundin des Chefs zu alt geschätzt - fristlose Kündigung?Im vorliegenden Fall hatte
ein Rechtsanwalt seiner 19 Jahre alten Auszubildenden fristlos gekündigt,
weil diese das Alter der Freundin des Rechtsanwalt, die sie auf einem Foto
sah, auf ca. 40 Jahre geschätzt hatte, obwohl diese erst 31 Jahre
alt war. Der Anwalt gab an, die Auszubildende habe ihn regelrecht ausgelacht
- hierdurch fühlte er sich beleidigt. Dies hatte ihn so sehr verärgert,
dass er ihr dreimal leicht auf die Schulter geschlagen hatte. Hierfür
entschuldigte er sich aber später. In den folgenden Tagen meldete
sich die Auszubildende grundlos krank, was der Anwalt als weiteren Kündigungsgrund
wertete. Zudem warf der Anwalt ihr vor, nicht immer korrekt gearbeitet
zu haben und kündigte aufgrund aller dieser Umstände fristlos.
Die zuständige Richterin konnte nicht nachvollziehen, warum sich der Anwalt durch die falsch Altersschätzung beleidigt gefühlt hatte. Auch reichte es ihrer Ansicht nach nicht aus, wenn die Auszubildende ihre Arbeit manchmal nicht richtig erledigt habe. Hier wäre in jedem Fall zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Das Ausbildungsverhältnis sollte einvernehmlich beendet werden und eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 333 Euro nachgezahlt werden. |