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16.000 private SMS mit dem Diensthandy versendet - Kündigung ungültig!

Im vorliegenden Fall hatte ein Angestellter mit seinem Diensthandy über einen Zeitraum von 22 Monaten rund 16.000 private SMS versendet. Hierdurch wurden Kosten von über 2500 EUR verursacht. Ein solches Verhalten stellt eindeutig eine Pflichtverletzung dar.
Nachdem die Unregelmäßigkeiten bei einer internen Revision aufgefallen waren, kündigte der Arbeitgeber zunächst fristlos und dann auch noch ordentlich. Die Kündigungen wurden dennoch vom Arbeitsgericht einkassiert. Es hätte hier früher zu einer Reaktion des Arbeitgebers kommen müssen, da das Unternehmen die Rechnungen monatlich erhielt und die übermäßige private Nutzung so hätte auffallen müssen. Der Arbeitnehmer hätte daher zeitnah eine Abmahnung aussprechen müssen. Dies war jedoch nicht erfolgt.
ArbG Frankfurt/Main, 24.9.2010 - Az: 24 Ca 1697/10
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