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Änderungsangebot bei Änderungskündigung - Arbeitsbedingungen müssen klar sein!

Werden von einem Arbeitgeber zu selben Zeit mehrere Änderungskündigungen gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochen und enthalten diese jeweils für sich das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Änderung lediglich einer bestimmten - jeweils anderen - Vertragsbedingung und den Hinweis, der Arbeitnehmer erhalte zugleich weitere Änderungskündigungen, sind die Angebote nicht hinreichend bestimmt. Es ist notwendig, dass der Arbeitnehmer zweifelsfrei erkennen kann, welche Arbeitsbedingungen zukünftig gelten sollen. Entsprechende Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
BAG, 10.9.2009 - Az: 2 AZR 822/07
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