80-Cent-Essensbon
falsch verwendet - Kündigung unwirksam!
Im zu entscheidenden Fall
war einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt worden, weil diese einen
80-Cent-Essensbon falsch verwendet hatte. Das Arbeitsgericht vertrat die
Ansicht, dass der Mann nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt
hatte, das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen. Daher sei
trotz der erheblichen Pflichtverletzung durch einen Verstoß gegen
das Verbot, Essensmarken anderen Personen zu übertragen, um sich einen
ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil zu verschaffen, der Ausspruch
einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam.