| Abfällige Bemerkungen über Vorgesetzte können zur Kündigung führen! |
| Eine verhaltensbedingte
Kündigung kann grundsätzlich gerechtfertigt sein, wenn abfällige
Bemerkungen über einen Vorgesetzten gemacht werden. Sofern die Äußerungen
wie im vorliegenden Fall jedoch weniger gravierend sind und ein langjähriges
Arbeitsverhältnis vorliegt, ist vor der Kündigung als letztes
Mittel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Fehlt es an einer Abmahnung
und wurde vom Vorgesetzten auch kein klärendes Gespräch versucht,
so ist die Kündigung unwirksam.
LAG Schleswig-Holstein, 21.7.2009 - Az: 2 Sa 460/08 |