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Abfällige Bemerkungen über Vorgesetzte können zur Kündigung führen! 
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann grundsätzlich gerechtfertigt sein, wenn abfällige Bemerkungen über einen Vorgesetzten gemacht werden. Sofern die Äußerungen wie im vorliegenden Fall jedoch weniger gravierend sind und ein langjähriges Arbeitsverhältnis vorliegt, ist vor der Kündigung als letztes Mittel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Fehlt es an einer Abmahnung und wurde vom Vorgesetzten auch kein klärendes Gespräch versucht, so ist die Kündigung unwirksam. 

LAG Schleswig-Holstein, 21.7.2009 - Az: 2 Sa 460/08