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Kündigung des Hausmeisters durch mit unwirksamen Beschluss bestellten VerwalterDie Kündigung eines
Hausmeisters durch den Verwalter einer Eigentumswohnanlage wird nicht dadurch
unwirksam, dass der entsprechende Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft
über die Bestellung des Verwalters später wegen eines Formfehlers
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