Nach Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz gibt es keine weitere nach Tarifvertrag!

Arbeitsrecht

Die tarifliche Abfindung, die unabhängig von der ausgewiesenen Höhe ist, wird für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt und steht einer Sozialplanabfindung, deren Voraussetzung und Zweckrichtung gänzlich unterschiedlich sind, nicht gleich. Eine bereits erhaltene höhere Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz schließt damit eine weitere Abfindung nach SchutzTV (Tarifvertrag über Rationalisierung-, Kündigungs- und Einkommensschutz) aus, da diese Arbeitnehmern eine Abfindung zubilligen will, deren Arbeitsverhältnis bei den Streitkräften zum Beispiel wegen der Auflösung der Dienststelle endet. Eine bereits erhaltene höhere Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz schließt damit eine weitere Abfindung nach SchutzTV aus.


LAG Hessen, 17.03.2009 - Az: 13 Sa 1471/08

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