Nach
Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz gibt es keine weitere nach Tarifvertrag!
Die tarifliche Abfindung,
die unabhängig von der ausgewiesenen Höhe ist, wird für
den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt und steht einer Sozialplanabfindung,
deren Voraussetzung und Zweckrichtung gänzlich unterschiedlich sind,
nicht gleich. Eine bereits erhaltene höhere Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz
schließt damit eine weitere Abfindung nach SchutzTV (Tarifvertrag
über Rationalisierung-, Kündigungs- und Einkommensschutz) aus,
da diese Arbeitnehmern eine Abfindung zubilligen will, deren Arbeitsverhältnis
bei den Streitkräften zum Beispiel wegen der Auflösung der Dienststelle
endet. Eine bereits erhaltene höhere Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz
schließt damit eine weitere Abfindung nach SchutzTV aus.