AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Nach Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz gibt es keine weitere nach Tarifvertrag!

Die tarifliche Abfindung, die unabhängig von der ausgewiesenen Höhe ist, wird für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt und steht einer Sozialplanabfindung, deren Voraussetzung und Zweckrichtung gänzlich unterschiedlich sind, nicht gleich. Eine bereits erhaltene höhere Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz schließt damit eine weitere Abfindung nach SchutzTV (Tarifvertrag über Rationalisierung-, Kündigungs- und Einkommensschutz) aus, da diese Arbeitnehmern eine Abfindung zubilligen will, deren Arbeitsverhältnis bei den Streitkräften zum Beispiel wegen der Auflösung der Dienststelle endet. Eine bereits erhaltene höhere Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz schließt damit eine weitere Abfindung nach SchutzTV aus.
LAG Hessen, 17.3.2009 - Az: 13 Sa 1471/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Bild am Sonntag und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Arbeitsrecht  | Nach Oben