|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |KÜNDIGUNG|
Kündigung per Einwurfeinschreiben
Ein Kündigungsempfänger muss bei Zustellung des Schreibens durch Einwurfeinschreiben dann, wenn der behaupteten Zugang, vom Auslieferungsbeleg abweicht, einen Geschehensablauf darlegen, der eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen späteren Zugang beinhaltet.

LAG Berlin-Brandenburg, 12.3.2007 - Az: 10 Sa 1945/06