| Kündigung per Einwurfeinschreiben |
| Ein Kündigungsempfänger
muss bei Zustellung des Schreibens durch Einwurfeinschreiben dann, wenn
der behaupteten Zugang, vom Auslieferungsbeleg abweicht, einen Geschehensablauf
darlegen, der eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen späteren
Zugang beinhaltet.
LAG Berlin-Brandenburg, 12.3.2007 - Az: 10 Sa 1945/06 |