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40-minütige Fahrtstrecke ist hinzunehmenWird ein Arbeitnehmer mittels
Änderungskündigung aufgefordert, eine längere Fahrzeit (vorliegend:
40 Minuten) hinzunehmen, so ist dies tragbar, da die Zumutbarkeitsgrenze
von 90 Minuten für eine einfache Fahrt nicht überschritten wird.
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