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40-minütige Fahrtstrecke ist hinzunehmen

Wird ein Arbeitnehmer mittels Änderungskündigung aufgefordert, eine längere Fahrzeit (vorliegend: 40 Minuten) hinzunehmen, so ist dies tragbar, da die Zumutbarkeitsgrenze von 90 Minuten für eine einfache Fahrt nicht überschritten wird.

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