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Kündigung durch SMS?
Übermittelt ein Arbeitgeber eine Kündigung via SMS, so liegt ein Formverstoß vor und die Kündigung ist bereits aus diesem Grunde unwirksam. Eine Kündigung bedarf der Schriftform sowie der Unterschrift eines Kündigungsberechtigten.

LAG Hamm, 17.8.2007 - Az: 10 Sa 512/07