| Kündigung durch SMS? |
| Übermittelt ein Arbeitgeber
eine Kündigung via SMS, so liegt ein Formverstoß vor und die
Kündigung ist bereits aus diesem Grunde unwirksam. Eine Kündigung
bedarf der Schriftform sowie der Unterschrift eines Kündigungsberechtigten.
LAG Hamm, 17.8.2007 - Az: 10 Sa 512/07 |