| Auf Dienstreise ständig getrunken - fristlose Kündigung! |
| Ist ein Arbeitnehmer auf
einer Dienstreise durch ständigen Alkoholkonsum und entsprechende
Ausfallerscheinungen aufgefallen, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung
des Arbeitgebers (vorliegend: ein Reisebüro). Eine ansonsten erforderliche
Abmahnung kann hier entbehrlich sein, wenn das Verhalten zu einem massiven
Imageschaden des Arbeitgebers gegenüber Mitbewerbern und Reiseveranstaltern
führt. Es ist nicht erforderlich, dem nicht alkoholabhängigen
Arbeitnehmer eine zweite Chance zu geben.
LAG Schleswig-Holstein, 3.5.2007 - Az: 4 Sa 529/06 |