| Alkoholfahne bei Stewardeß - Kündigung |
| Grundsätzlich ist
der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, wenn gegen ein absolutes
Alkoholverbot am Arbeitsplatz verstoßen wurde. Vorliegend war eine
alkoholkranke Stewardeß an Bord aufgrund von Alkoholgeruch und verwaschener
Aussprache aufgefallen. Auch die Krankheit änderte nichts am schuldhaften
Verhalten, so daß eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt
war. Eine krankheitsbedingte Kündigung war nicht erforderlich.
Hessisches LAG, 24.8.2007 - Az: 17 Sa 1339/06 |