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Kündigungsschreiben weggeworfen - keine Kündigungsschutzklage möglich!Im vorliegenden Fall hatte
ein Arbeitnehmer zusammen mit der Werbepost seine Kündigung versehentlich
weggeschmissen. Diese leichte Fahrlässigkeit schließt aber im
Interesse der Rechtssicherheit eine nachträgliche Zulassung einer
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