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Änderungskündigung wegen Kosteneinsparung?
Versucht ein Arbeitgeber durch eine Änderungskündigung das Wirtschaftsrisiko auf die Arbeitnehmer zu verlagern, indem die Wochenarbeitszeit reduziert wird und darüber nur nach Bedarf beschäftigt werden soll, ohne daß dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, so rechtfertigt dies keine Änderungskündigung.

LAG Thüringen, 25.4.2006 - Az: 7/2 Sa 317/04