| Änderungskündigung wegen Kosteneinsparung? |
| Versucht ein Arbeitgeber
durch eine Änderungskündigung das Wirtschaftsrisiko auf die Arbeitnehmer
zu verlagern, indem die Wochenarbeitszeit reduziert wird und darüber
nur nach Bedarf beschäftigt werden soll, ohne daß dringende
betriebliche Erfordernisse vorliegen, so rechtfertigt dies keine Änderungskündigung.
LAG Thüringen, 25.4.2006 - Az: 7/2 Sa 317/04 |