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Außerordentliche Änderungskündigung - hohe Anforderungen
An eine außerordentliche Änderungskündigung sind hohe Anforderungen zu stellen:
Es ist vor einer wegen Betriebsumstrukturierung beabsichtigten Versetzung nachzuweisen, daß dem Betroffenen kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann, der seiner bisherigen Beschäftigung eher entspricht. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob einem tariflich unkündbaren Mitarbeiter besondere Milderungen über den bestehenden Interessensausgleich und Sozialplan hinaus gewährt werden können.

BAG, 2.3.2006 - Az: 2 AZR 64/05