| Kündigung - Arbeitgeber muß Unterrichtungspflicht nachkommen |
| Hat ein Arbeitgeber gekündigt,
ohne seiner Unterrichtungspflicht (§ 102 Abs. 1 BetrVG) gegenüber
dem Betriebsrat ausführlich genug nachzukommen, so ist die entsprechende
Kündigung unwirksam.
BAG, 6.10.2005 - Az: 2 AZR 316/04 |