| Kündigung gerechtfertigt, wenn höher qualifizierte Arbeitnehmer die Arbeit machen können |
| Besteht aufgrund des unternehmerischen
Konzepts nur noch ein geringerer Bedarf an Arbeitskräften in einer
Abteilung, in der Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen dieselbe
Tätigkeit ausüben, so ist die Kündigung von geringer qualifizierten
Mitarbeitern nicht wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam. Es besteht
in diesem Fall keine Vergleichbarkeit des Betroffenen mit den höher
qualifizierten Mitarbeitern, die dieselbe Tätigkeit ausüben.
Diese müssen daher auch nicht bei der Sozialauswahl berücksichtigt
werden.
LAG Baden-Württemberg, 22.5.2006 - Az: 15 Sa 144/05 |