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Kündigung gerechtfertigt, wenn höher qualifizierte Arbeitnehmer die Arbeit machen können
Besteht aufgrund des unternehmerischen Konzepts nur noch ein geringerer Bedarf an Arbeitskräften in einer Abteilung, in der Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen dieselbe Tätigkeit ausüben, so ist die Kündigung von geringer qualifizierten Mitarbeitern nicht wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam. Es besteht in diesem Fall keine Vergleichbarkeit des Betroffenen mit den höher qualifizierten Mitarbeitern, die dieselbe Tätigkeit ausüben. Diese müssen daher auch nicht bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden.

LAG Baden-Württemberg, 22.5.2006 - Az: 15 Sa 144/05