| Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung? |
| Auch dann, wenn der Arbeitgeber
alternativ mit der fristlosen Kündigung droht, ist ein Aufhebungsvertrag
zulässig, da ein Arbeitgeber grundsätzlich einem Arbeitnehmer
anbieten kann, statt der fristlosen Entlassung einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag
zu schließen. Hierbei ist alleine maßgeblich, ob das Verhalten
des Mitarbeiters prinzipiell zur Kündigung berechtigt.
LAG Rheinland-Pfalz, 12.7.2006 - Az: 9 Sa 324/06 |