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Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung?
Auch dann, wenn der Arbeitgeber alternativ mit der fristlosen Kündigung droht, ist ein Aufhebungsvertrag zulässig, da ein Arbeitgeber grundsätzlich einem Arbeitnehmer anbieten kann, statt der fristlosen Entlassung einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Hierbei ist alleine maßgeblich, ob das Verhalten des Mitarbeiters prinzipiell zur Kündigung berechtigt.

LAG Rheinland-Pfalz, 12.7.2006 - Az: 9 Sa 324/06