| Arbeitskollegen tätlich angegriffen - fristlose Kündigung |
| Greift ein Arbeitnehmer
einen Arbeitskollegen tätlich an, so rechtfertigt dies die fristlose
Kündigung auch dann, wenn es sich bei den involvierten Parteien um
verwandte oder verschwägerte Mitarbeiter handelt. Maßgeblich
ist allein die Gefährdung des Betriebsfriedens. Die Verletzung von
Arbeitskollegen muß der Arbeitgeber nicht hinnehmen, da dies zwangläufig
negative Auswirkungen auf den Betrieb hat.
LAG Rheinland-Pfalz, 23.8.2006 - Az: 9 Sa 431/06 |