| Arbeitsanweisungen mehrfach mißachtet - fristlose Kündigung? |
| Wird ein Verkäufer
von seinem Vorgesetzten angewiesen, täglich Berichte zu erstellen,
aus denen sich das Kaufverhalten der Kundschaft ergeben soll, um den Umsatz
zu steigern, so gehört dies nicht zu den "Kernarbeitspflichten". Weigert
sich der Verkäufer dieser Anweisung nachzukommen, so ist es dem Arbeitgeber
zumutbar, diesen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu beschäftigen.
Hessisches LAG, 18.1.2006 - Az: 8 Sa 765/05 |