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5 EURO veruntreut - fristlose Kündigung!
Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist auch dann gerechtfertigt, wenn lediglich ein Kleinstbetrag (vorliegend 5 EURO) am Arbeitsplatz veruntreut wurde, da es sich um ein Eigentumsdelikt handelt. Das ein Strafverfahren zuvor wegen geringer Schuld eingestellt wurde, ist hierbei unerheblich.

ArbG Frankfurt/Main, 23.8.2006 - Az: 22 Ca 803/06