| 5 EURO veruntreut - fristlose Kündigung! |
| Eine fristlose Kündigung
ohne vorherige Abmahnung ist auch dann gerechtfertigt, wenn lediglich ein
Kleinstbetrag (vorliegend 5 EURO) am Arbeitsplatz veruntreut wurde, da
es sich um ein Eigentumsdelikt handelt. Das ein Strafverfahren zuvor wegen
geringer Schuld eingestellt wurde, ist hierbei unerheblich.
ArbG Frankfurt/Main, 23.8.2006 - Az: 22 Ca 803/06 |