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Auch im Kündigungsschutzprozeß keine Vorwürfe ohne sachlichen GrundGravierende Vorwürfe (Deckung von Manipulationen des Vorgesetzten, Mitarbeiter würden mundtot gemacht), die in einem Kündigungsschutzprozeß vom Arbeitnehmer ohne erkennbaren sachlichen Grund gemacht werden, rechtfertigen den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers.
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