| Abteilungsaufgabe und Änderungskündigung |
| Wird die Abteilung eines
Arbeitnehmers aufgegeben und ist kein anderer freier gleichwertiger Arbeitsplatz
vorhanden, so ist eine Änderungskündigung wegen dringender betrieblicher
Erfordernisse sozial gerechtfertigt.
ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2004 - Az: 17/11 Ca 3461/04 |