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Änderungskündigung hat VorrangBietet ein Arbeitgeber
einem Mitarbeiter die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen
an und lehnt der Mitarbeiter dies ab, darf er nicht gleich zum stärksten
Mittel der Kündigung greifen, sondern muss dem Arbeitnehmer zunächst
noch im Wege einer Änderungskündigung die Möglichkeit geben,
seinen Entschluss zu überdenken.
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