| Kündigung unwirksam, wenn nach der Entlassung Neueinstellung erfolgen |
| Werden nach der erfolgten
Kündigung eines Arbeitnehmers neue Mitarbeiter eingestellt, so zu
kann der Arbeitgeber verurteilt werden, den gekündigten Mitarbeiter
wie bisher weiterzubeschäftigen.
In der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein Werbetexter eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Kurz darauf stellte die Firma zwei neue Werbetexter ein. Daher konnte von einem Wegfall des Arbeitsplatzes nicht mehr gesprochen werden. Es hätte zumindest eine genaue Begründung erfolgen müssen, warum der gekündigte Werbetexter nicht weiterbeschäftigt werden konnte. Da dies nicht erfolgte, wurde der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers verurteilt. ArbG Frankfurt - Az: 7 Ca 241/03 |