| Änderungskündigungen zur Herabsetzung der Arbeitszeit von Lehrern sind zulässig |
| Bei in Mecklenburg-Vorpommern
tätigen Lehrern kann die Arbeitszeit mit einer Änderungskündigung
herabgesetzt werden. Dies ist auf Grund der zurückgehenden Schülerzahlen
gerechtfertigt. Ihnen müssen dabei nicht die Vorteile gewährt
werden, die die Kollegen erhalten, die sich freiwillig zu einer Reduzierung
ihrer Arbeitszeit verpflichtet haben.
Der Sachverhalt:
Die Kläger der gleich gelagerten Ausgangsverfahren hatten sich nicht freiwillig zu einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit verpflichtet. Daraufhin erhielten sie eine Änderungskündigung, mit der ihre Arbeitszeit herabgesetzt wurde. Die im Lehrerpersonalkonzept für freiwillige Arbeitszeit-Reduzierungen vorgesehenen Vorteile wurden ihnen dabei nicht gewährt. Ihre gegen die Änderungskündigungen gerichteten Klagen hatten vor dem LAG keinen Erfolg. Die Gründe:
LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.9.2002, 1 Sa 345/01 u.a. Quelle: PM des LAG Mecklenburg-Vorpommern |